Rechtsanwälte
Liebert & Röth

030 20615760
Jetzt anrufen
Liebert & Röth Rechtsanwälte PartmbB
Mit uns kommen Sie zuRecht    (030) 20615760

Beratungshilfe in Berlin

Awaltskosten: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Deutschland

Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe: finanziellle Hilfe des Staates

Die Voraussetzungen von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Deutschland

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind zwei staatliche Instrumente, die Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und gegebenenfalls auch notwendige Rechtsvertretung sichern sollen. Während die Beratungshilfe für die außergerichtliche Rechtsberatung und eventuell auch Rechtsvertretung gedacht ist, sollen die Regeln der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise abfedern.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Prozesskostenhilfe.

Beratungshilfe

Beratungshilfe bedeutet zunächst, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Wenn dies nicht ausreicht, sondern der Ratsuchende auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, dann umfasst die Beratungshilfe auch die außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten. 

Beratungshilfe bekommt, wer ein so geringes Einkommen hat, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder aus seinem Vermögen zahlen zu müssen. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie unter Prozesskostenhilfe.

Beratungshilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

In diesen Fällen gibt es Beratungshilfe

  • Zivilrechtliche Angelegenheiten (z.B. Mietsachen, Schadenersatzansprüche, Verkehrsunfälle, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen sowie andere Familienangelegenheiten, Erbstreitigkeiten)
  • Arbeitsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Kündigungen)
  • Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Bausachen)
  • Sozialrechtliche Angelegenheiten
  • Steuerrechtliche Angelegenheiten
  • Verfassungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen)

Ist im Gesamtzusammenhang mit einer Beratung zu den oben genannten Rechtsgebieten es notwendig auf andere Rechtsgebiete zusätzlich einzugehen, wird auch für diese Beratungshilfe gewährt. Für ausländisches Recht gibt es aber nur Beratungshilfe, wenn das Verfahren eine Beziehung zum Inland hat.

Bezug zu EU-Drittstaaten

Bei Streitigkeiten mit Bezug zu einem EU-Drittstaat gilt Folgendes:
Beratungshilfe wird gewährt für die vorprozessuale Rechtsberatung im Hinblick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung oder für die Unterstützung bei Anträgen auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe.

Ist man in den Verdacht geraten eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so kann man sich zwar beraten lassen, eine Vertretung oder Verteidigung erhält man allerdings nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Strafverfahren eine Pflichtverteidigung möglich, auch hier übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten.

Folgende Voraussetzungen hat die Gewährung von Beratungshilfe

  • Für den Wunsch nach Aufklärung über die Rechtslage muss ein sachlich gerechtfertigter Grund erkennbar sein, es darf daher kein Mutwillen vorliegen. 
  • Hinzu kommt die finanzielle Situation des Ratsuchenden.

Wie erhält man Beratungshilfe

Der Ratsuchende wendet sich zunächst an sein zuständiges Amtsgericht an seinem Wohnort, schildert dort dem zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen.

Der zuständige Rechtspfleger entscheidet dann, ob dem Ratsuchenden Beratungshilfe zusteht und stellt gegebenenfalls einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann der Ratsuchende einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eigener Wahl aufsuchen.

Was kostet die Beratungshilfe

Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte ist kostenlos. Die Kosten des Anwaltes übernimmt der Staat, sofern dem Ratsuchenden ein Berechtigungsschein ausgestellt wurde. Zusätzlich sind vom Ratsuchenden an den Anwalt 15,00 € sogenanntes Handgeld zu zahlen.

Die Beratungshilfe trägt aber nicht die Kosten, die man gegebenenfalls einem Dritten zu erstatten hat.

Sie können ein Formular zur Beratungshilfe hier von unserer Website herunterladen.

Das für Sie zuständige Amtsgericht können Sie mit dem Orts- und Gerichtsverzeichnis einfach ermitteln.

Mehr zum Thema Kosten & Anwaltsgebühren finden Sie auf unserer Website unter Anwaltsgebühren & Gerichtsgebühren in Deutschland.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie unter RA Martin Liebert.

Kontaktieren Sie uns