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40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht

Zur Entwicklung der Videoverhandlung vor deutschen Gerichten

Zur Geschicht des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)

Buchrezension von Thomas Röth

Jörg Arnold / Volker Eick (Hrsg.)

Verlag Westfälisches Dampfboot, 1. Auflage 2019, 423 Seiten, 35,00 Euro

Am 11. Februar 1979 wurde in der Stadthalle Hannover der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) gegründet. Im Jahre 2019 wurde er also 40 Jahre alt. Grund genug, um eine Art Festschrift auf den RAV herauszugeben. Das 423-seitige Buch bietet einen guten Querschnitt durch die Geschichte des RAV, seiner vielfältigen Aktivitäten und der Bundesrepublik Deutschland. Auch kritische Stimmen zur Zukunft und zu zukünftigen Projekten des RAV fehlen nicht.

Der RAV wurde in „bleiernen“ Zeiten zum Schutz der Freiheit der Advokatur und der demokratischen Rechtsstaatlichkeit, gerichtet gegen den Sicherheitsstaat, der Freiheits- und Berufsrechte einschränken wollte und mit Ehrengerichtsverfahren und drohenden Berufsverboten arbeitete, gegründet. Der RAV verstand sich zugleich als Teil der Bürgerrechtsbewegung national wie international, die für Bürger- und Menschenrechte streiten. Insofern ist der RAV ebenso beteiligt an Protesten gegen das Atommülllager im Wendland, gegen die Treffen der G8- und G20-Eliten, für eine gerechte Mietenpolitik und für ein menschenrechtlich fundiertes Asyl- und Ausländerrecht. Und genauso beteiligt ist er an der rechtspolitischen Kritik am Gefängnis-/Polizei-/Justiz- und Kriminalsystem. Er ist auch Mitherausgeber des, zusammen mit der Humanistischen Union, jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports.

Die Festschrift ist in acht Kapitel unterteilt, die von Aufsätzen zu Rechtstheorien und Rechtskritik über linke Rechtspolitik gegen den Rechtsruck, humanistische und kritische Kriminalpolitik, Anwaltspraxis vs. Gefährdungen des Rechtsstaates, Sicherheitsrecht und Rechtstaat sowie Partner des RAV bis hin zu Stimmen der Gründergeneration reichen. Die Festschrift bietet ein buntes Sammelsurium zu diesen Themen und macht zum Beispiel hinsichtlich der Geschichte des RAV die schwierigen 70er Jahre für engagierte Verteidigung nochmals deutlich (insbesondere der Aufsatz von Ingo Müller „Wie es zur Gründung des RAV kam“). Weitere Artikel beschäftigen sich mit dem Weg des RAV, mit einem Ausblick und kritischen Blicken ehemaliger Gründer. Ansonsten wird im Übrigen das weite Feld der Projekte und Probleme des Justizsystems schlaglichtartig beleuchtet. So gibt es Aufsätze zu aktuellen Gefährdungen der Strafverteidigung, zum „Ausbruch aus dem Gefängnis des Knastsystems“, zu „ideologischen und instrumentellen Funktionen von Strafrecht“, mehrere Aufsätze zum Rechtsruck in Europa und diverse Aufsätze unter anderem zur Kommerzialisierung der öffentlichen Sicherheit.

Daneben gibt der RAV für Mitglieder Informationsbriefe heraus (zuletzt November 2019, die 118. Ausgabe im 41. Jahrgang). Die Mitglieder kritisieren selbst, dass es dem RAV nicht gelungen ist, sich dezentral in der Bundesrepublik zu verwurzeln. Allerdings ist er als eher zentralisierter Verein die letzten 40 Jahre ein guter Wegbegleiter/Kämpfer in jeweils kritischen Situationen des Rechtsstaates gewesen und an der Stärkung der Demokratie und der Freiheit der Advokatur (nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit) aktiv beteiligt. 

Ein guter Reader als Festschrift. Danke RAV, herzlichen Glückwunsch und bitte weiter aktiv bleiben.

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