Bitte unterschreiben Sie in einem Personalgespräch, in welchem Sie „überrollt“ werden, nie etwas, sondern bitten Sie immer um mindestens einen Tag Bedenkzeit.
In dem oben geschilderten Fall passiert nämlich, wenn Sie unterschreiben Folgendes: Sie können zwar den Aufhebungsvertrag anfechten, aber nur dann erfolgreich, wenn Sie beweisen können, dass der Arbeitgeber Sie „erpresst“ hat, also gar kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorlag. Dies ist eine wesentlich schwächere Position als eine Kündigung zu erhalten und dagegen Kündigungsschutzklage einzureichen. Dann muss nämlich der Arbeitgeber beweisen, dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorlag. Auf die Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit und eine etwaige Zeit der Nichtversicherung sei hingewiesen.
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