Liebert & Röth: Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Berlin & Bundesweit
Im Arbeitsrecht stehen sich in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der anderen Seite gegenüber. Zum einen geht es um individuelle Ansprüche (Lohn, Überstunden, Kündigung, Abmahnung und dergleichen) und zum anderen um kollektive Angelegenheiten (Betriebs-/Personalratsangelegenheiten, Tarifvertragsangelegenheiten und andere Mitbestimmungsangelegenheiten).
Typische Fragestellungen aus der anwaltlichen Praxis sind:
Die Lösungen für diese typischen Fragen finden Sie in unserem Artikel Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht und bei einem Gespräch mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Röth.
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