Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni. Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission umgesetzt und verbindlich gemacht. Die Verordnung ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.
Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns - das nächste Mal also 2018.
Die Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung vom 28. Juni 2016 nachlaufend an der Tarifentwicklung - also an den Branchen-Tarifabschlüssen der vergangenen 15 Monate - orientiert.
Hier finden Sie eine Überblick zum Grundsatzfragen und Antworten im Arbeitsrecht.
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