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Mit Leistungsstörungen richtig umgehen

Vortrag von RA Martin Liebert auf dem Baurechtstag 2017 der Berlin Brandenburger Akademie der Wohnungswirtschaft in Berlin am 26. Januar 2017. 

Arbeiter beim Bau Rechtsanwalt Berlin liebert roeth.de
Baurecht in Berlin

Bauvertrag nach BGB und VOB/B

Zunächst wird die Rechtsnatur des Bauvertrages diskutiert und der Unterschied zwischen einem Werkvertrag nach dem BGB und nach der VOB/B dargestellt.

Schuldnerverzug

Der Begriff des Schuldnerverzugs meint im Zusammenhang mit Bauverträgen in der Regel die Verzögerung der Bauausführung durch Auftragnehmer (Handwerker, Bauunternehmen). Der richtigen Vereinbarung von Ausführungsfristen, Terminplänen und Bauzeitenpläne kommt eine wichtige Bedeutung bei. Deswegen werden hier die Voraussetzungen und die Rechtsprechung genauer ausgeführt.
Der Umgang mit dem Schuldnerverzug unterscheidet sich, je nachdem ob ein Vertrag nach dem BGB oder nach der VOB/B vereinbart wurde. Deswegen werden die Rechtsfolgen detailliert getrennt dargestellt.

Gläubigerverzug

Unter dem Begriff des Gläubigerverzugs werden Fälle von Annahmeverzug behandelt, z.B. wenn der Bauherr Pläne nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder notwendige Vorarbeiten nicht rechtzeitig fertig gestellt werden. Dies leitet über zum Begriff der Behinderung und dem richtigen Übergang mit Behinderungen für Auftragnehmer und Auftraggeber.

Vertragsstrafen

Der letzte Teil des Vortrags behandelt den für professionelles Baumanagement sehr wichtigen Bereich der Vereinbarung von Vertragsstrafen. Dabei geht es insbesondere um die wirksame Vereinbarung und die zulässige Höhe von Vertragsstrafen.

Hier kann der Vortrag Leistungsstörungen beim Bauvertrag von RA Martin Liebert KOSTENLOS als pdf heruntergeladen werden.

Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert  finden Sie unter RA Martin Liebert.

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