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Rauchmelderpflicht in Berlin und Brandenburg

Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern kommt

Die Länder Berlin und Brandenburg wollen nunmehr die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in ihre jeweiligen Landesbauordnungen aufnehmen. Fachleute und insbesondere die Feuerwehren fordern seit vielen Jahren eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern, weil diese nachweislich Leben retten.

Rauchmelder werden Pflicht

Rauchmelder können Leben retten

Während eine solche Pflicht in vielen Staaten seit vielen Jahren umgesetzt ist, so etwa in den Vereinigten Staaten bereits seit 40 Jahren, haben die deutschen Bundesländer erst vor einiger Zeit begonnen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern gesetzlich in ihren Landesbauordnungen zu normieren.

Der Gang der Entwicklung ist teilweise recht unterschiedlich. Während Rheinland-Pfalz bereits 2003 eine Rauchmelderpflicht einführte, haben Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfahlen erst 2013 nachgezogen.

Mittlerweile haben auch die Bundesländer Berlin und Brandenburg angekündigt ihre Landesbauordnungen dahingehend zu verändern, dass zumindest bei Neubauten eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht.

Rechtlicher Hintergrund

Im deutschen öffentlichen Baurecht zeigt sich die Komplexität der föderalen Strukturen in Deutschland. Während das Bauplanungsrecht (vereinfacht die Frage, ob und in welchem Umfang an welcher Stelle gebaut werden darf) in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt, der diese Fragen im Baugesetzbuch (BauGB) beantwortet, sind Fragen der Sicherheit und der praktischen Ausführung von Gebäuden traditionell der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zugeordnet.

Die Regelungen hierzu finden sich in den Landesbauordnungen, die zwar auf einer einheitlichen Musterbauordnung (MBO) beruhen, aber letztendlich unterschiedlich regeln, wie groß z. B. Abstandsflächen sein müssen oder wie Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung, anzeigepflichtige Vorhaben, genehmigungsfreie Bauvorhaben) ausgestaltet sind.

Bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben sind daher insbesondere Architekten und Bauherren und gut beraten, die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu kennen und einzuhalten.

Gesetzliche Vorschriften

Zum Nachlesen und zur Vertiefung hier die Vorschriften in Berlin und Brandenburg:

Landesbauordnung Berlin

Landesbauordnung Brandenburg

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