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Endlich! Professionelle (und finanzielle) Hilfe bei grund- und menschenrechtlichen Fragen!

Vortrag des Richters am Landgericht, Dr. Buermeyer über die Gesellschaft für Freiheitsrechte

Am 18.4.2018 informierte Dr. Buermeyer 23 Teilnehmer(innen) über die Arbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und insbesondere darüber, wie Verteidiger(innen)/Rechtsanwält(innen) mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammenarbeiten und sich wechselseitig helfen können. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist Ende 2015 als eingetragener Verein gegründet worden. Sie besteht aus ca. 30 festen Vereinsmitgliedern und einem Vorstand sowie zurzeit mehr als 1000 Fördermitgliedern. Dem Vorstandsteam gehören auch Referendar(innen) und Praktikant(inn)en sowie ein wohl derzeit angestellter Rechtsanwalt an.

Das Ziel der GFF ist die Sicherung und Verbesserung der grund- und menschenrechtlichen Standards. Als Mittel wird vor allem die strategische Prozessführung eingesetzt.

Dr. Buermeyer erklärte, dass er 2014 von einem Studienaufenthalt an der Columbia University in den USA zurückgekommen sei und sich dort vorwiegend mit civil rights movements und human rights movements beschäftigt habe, die in den USA seit Langem existieren und eben zum Ziel haben, die Justiz und dort insbesondere Gerichtsverfahren instrumentell zur Erreichung menschen-, grund- und freiheitsrechtlicher Standards einzusetzen. Er hat diese Idee dann versucht auch nach Deutschland zu übertragen. In Kontinentaleuropa ist es nämlich so, dass es so gut wie in keinem Land eine ausschließliche Vereinigung zur Verbesserung freiheits- und menschenrechtlicher Standards via Gerichtsverfahren gibt. Wenn, dann erledigen das in der Regel NGOs und Universitäten als gelegentliche Aufgabe am Rande ihrer Haupttätigkeiten. Insoweit dürfte die GFF derzeit mit diesem Zuschnitt allein auf weiter Flur stehen.
Die GFF finanziert sich über Fördermitgliedschaften, Einzelspenden und institutionelle Förderungen. Sie verfügt über ein größeres Netzwerk z. B. in Europa (Amnesty International, Chaos Computer Club, Civil Liberties Union for Europe und viele mehr).
Die strategische Prozessführung bedeutet, dass ein konkretes Verfahren Mittel zu einem übergeordneten gesellschaftspolitischen Zweck sein soll und dieser Zweck soll in der langfristigen Stärkung von Grund- und Menschenrechten bestehen. Das Recht soll also bewusst als Instrument gesellschaftlicher Veränderung genutzt werden.
Die strategische Prozessführung soll so funktionieren, dass es eine langfristige Strategie für die Grund- und Menschenrechte gibt; dass im Lichte dieser Strategie eine sorgsame Auswahl stattfindet mit den insoweit passenden Klägerinnen und Klägern und dass die GFF ein Netzwerk zur Begleitung der Klage bereitstellt. Die bisherigen Formen strategischer Prozessführung sind die Verfassungsbeschwerde, Rechtsgutachten (in Form der aus dem angloamerikanischen bekannten Amicus-Curiae-Briefe) und der Unterstützung von Einzelklagen vor unterschiedlichen Gerichten.

Derzeitige Fälle sind:

  • Verfassungsbeschwerden gegen die strategische Überwachung nach dem G-10-Gesetz und dem Bundesnachrichtendienstgesetz
  • die Verteidigung der Pressefreiheit gegen das Anti-Whistleblowing-Gesetz „Datenhehlerei“
  • Unterstützung einer Klage gegen die Entgeltdiskriminierung von Frauen
  • Unterstützung einer Verteidigung gegen den Vorwurf gem. § 219 a StGB (Fall Kristina Hänel)
  • Verfassungsbeschwerde gegen die Diskriminierung psychisch Kranker bei den Kosten der Unterbringung

In Vorbereitung sind folgende Dinge:

  • Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner
  • Serie strategischer Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung
  • Klagen gegen die Fluggastdatenspeicherung
  • Klage gegen das unkontrollierte Auslesen von Smartphones von Geflüchteten durch das BAMF
  • Klagen gegen Twitter-Blocking durch öffentliche Stellen

Anhand eines Falles (Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung psychisch Kranker bei den Kosten der Unterbringung) führte Dr. Buermeyer den Teilnehmer(inne)n vor, wie konkret die Mitarbeit und Hilfe der GFF am Fall aussehen kann.
Bisher kümmert sich die GFF vorwiegend um die Verhinderung der Einschränkung von Freiheitsrechten, insbesondere auf den Feldern des Datenschutzes/der Informationsfreiheit, der Pressefreiheit und der Diskriminierungsfreiheit. Die GFF ist jedoch auch für andere grund- und menschenrechtliche Fragen offen.


Herr Dr. Burmeyer betonte ausdrücklich, dass die GFF sich nicht nur mit Verfassungsbeschwerden befasst, sondern auch mit Menschenrechtsbeschwerden und Verfahren vor dem EUGH und dass sie gerne auch bereit ist, bereits in der fachgerichtlichen Prüfung mitzuwirken.

Zusammenfassend hier die Kriterien, die sie vorab prüfen sollten, um sich eventuell bei der GFF für rechtliche und finanzielle Mithilfe zu melden:

  1. Es ist noch genügend Zeit, um in der Frist etwas tun zu können.
  2. Der Fall hat Bedeutung über den Einzelfall hinaus.
  3. Es handelt sich entweder um eine grundsätzliche Rechtsfrage und/oder es handelt sich um eine große Zahl Betroffener.
  4. Es hat idealerweise mit grund- und menschenrechtlichen Fragen zu tun.

Wenn Sie diese Fragen bejahen können und der Mandant bereit ist, im gewissen Maße die GFF mit hineinzunehmen, dann sollten Sie die GFF anschreiben. Die GFF übernimmt selber kein Mandat, sondern leistet presserechtliche und insbesondere verfassungsrechtliche Hilfe und unter Umständen auch finanzielle. (Sie bleiben also im Mandat! Wenn der Mandant nicht mehr weitermachen will, sind Sie dazu auch nicht gezwungen!)
Bitte nutzen Sie diese in Kontinentaleuropa einmalige Chance, mittels unserer Fallarbeit grund- und menschenrechtliche Standards immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere wir, vorwiegend in Tatsacheninstanzen arbeitenden Anwälte, dürften nicht die Zeit und das Wissen für die Spezifika verfassungs-, menschen- und grundrechtlicher Fragen haben. Umso schöner, wenn uns dabei geholfen werden kann!
Gut, dass es die GFF gibt!

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