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Gespräch zum Anwaltsgericht in Berlin

Interview mit dem neuen Geschäftsstellenleitenden Vorsitzenden des Berliner Anwaltsgerichtes, Kollege und Notar Dr. Michael Malorny

Artikel von Rechtsanwalt Thomas Röth, erschienen im Berliner Anwaltsblatt

Es ist viel personell in der Anwaltsgerichtsbarkeit in Berlin in Bewegung. Mit Ablauf des 31.03.2016 schied die Präsidentin und Vorsitzende des I. Senats des Anwaltsgerichtshofes Berlin aus (siehe Interview mit Frau Kollegin Dr. Catharina Kunze im Berliner Anwaltsblatt 2016, Seite 218 f.) Als Nachfolgerin im Vorsitz des I. Senates und als Präsidentin des Anwaltsgerichtshofes wurde Frau Kollegin und Notarin Dr. Astrid Frense gefunden (siehe hierzu Interview mit ihr im Kammerton Juni 2016). Beim Anwaltsgericht schied nach 26 Jahren richterlicher Tätigkeit (davon 22 als Vorsitzender und 18 Jahren als Geschäftsstellenleitender Vorsitzender) Kollege und Notar Wolfgang Trautmann mit Ablauf des 31.03.2016 aus (siehe hierzu Interview mit ihm Kammerton 2/16). Seitdem ist nun Kollege und Notar Dr. Michael Malorny Vorsitzender der 3. Kammer des Anwaltsgerichts und Geschäftsstellenleitender Vorsitzender. Er ist seit 1980 Anwalt, seit 1990 Notar, seit 2007 Anwaltsrichter und seit 2016 Vorsitzender Richter am Anwaltsgericht.

Kollege Dr. Malorny erzählte mir in seiner Kanzlei von seiner Tätigkeit als Geschäftsstellenleitender Vorsitzender. Ihm obliegt es, den ständigen Kontakt mit der Geschäftsstelle (im Amtsgericht Mitte eine Stelle) zu halten. Er bekommt sämtliche Anschuldigungsschriften und Rügen (Grundinformationen zur Anwaltsgerichtsbarkeit: s. unten) und hat die Zuteilung nach dem Geschäftsverteilungsplan an die zuständige Kammer zu bestimmen/zu überprüfen. Derzeit (Stand 15. Juni 2016) sind 44 Verfahren bei den vier Kammern des Anwaltsgerichtes Berlin anhängig. Zwei Verfahren sind aus 2012, ein Verfahren aus 2013, fünf Verfahren aus 2014, 16 Verfahren aus 2015 und 20 Verfahren aus 2016. Maximal ein Fünftel der Disziplinarverfahren wird eingestellt; in der Regel wird eröffnet. Dass sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Betroffenen mit den Urteilen grundsätzlich einverstanden sind, belegt die geringe Rechtsmittelquote.

Herr Kollege Dr. Malorny hatte sich die Mühe gemacht, war die verschiedenen anhängigen Verfahren durchgegangen, um daraus eine derzeitige Typologie der Hauptvorwürfe in den Anschuldigungsschriften herauszulesen. Folgende Vorwürfe kommen immer wieder vor:

Häufig: die nichtordnungsgemäße Erfüllung des anwaltlichen Geschäftsversorgungsvertrages; die nicht unverzügliche Unterrichtung der Mandanten über alle für den Fortgang der Sache erheblichen Vorgänge und Maßnahmen und Kenntnisgabe der versandten bzw. erhaltenen Schriftstücke; die nicht unverzügliche Beantwortung der Anfragen des Mandanten.

Öfter: die nicht unverzügliche Auskunftserteilung in Beschwerdesachen gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer.

Eher selten: das unsachliche Verhalten bei der Berufsausübung und die nicht unverzügliche Auskehrung fremder Gelder.

Bei verspäteter Auskehrung von Fremdgeldern wünscht sich Kollege Dr. Malorny persönlich härtere Sanktionen, weil er hierin die Verletzung advokatorischer Grundpflichten sieht.

Wichtig ist ihm, dass die Anwaltsgerichtsbarkeit in angemessenen Zeiträumen agiert, so dass die anwaltliche Kritik über lange Bearbeitungszeiten bei „normalen Gerichten“ sich nicht gegen die eigene Gerichtsbarkeit wenden kann. Er verbringt als Geschäftsstellenleitender Vorsitzender bis zu 10 Stunden wöchentlich mit dieser Tätigkeit. Insbesondere dass Kollegen als Richter über Kollegen (Anwälte) zu Gericht sitzen und die berufliche Alltagspraxis kennen, findet er gut. Er hat den Eindruck, dass die vier Kammern des Berliner Anwaltsgerichtes in Disziplinarverfahren ausgewogen und angemessen die einzelnen Fälle entscheiden. Lobend zu erwähnen ist laut Kollegen Dr. Malorny auch die sorgfältig arbeitende Generalstaatsanwaltschaft und die Vieles in Beschwerdeverfahren befriedende Rechtsanwaltskammer.

Insgesamt ist Kollege Dr. Malorny mit der Anwaltsgerichtsbarkeit zufrieden und findet, dass auch in Anbetracht der Zahlen der Berufsstand einen guten Leumund verdient hat und die wenigen schwarzen Schafe straf- und berufsrechtlich Ahndung gewärtigen müssen.

Wir danken Herrn Dr. Malorny für das angenehme Gespräch und wünschen ihm und uns wenige Fälle.

Grundinformationen zur Anwaltsgerichtsbarkeit von Thomas Röth

Es ist gibt in Berlin auf der Ebene des Anwaltsgerichts vier Kammern und beim Anwaltsgerichtshof zu Berlin zwei Senate. Die Anwaltsgerichte sind erstinstanzlich für Rügen der Rechtsanwaltskammer (§ 74 BRAO) und „Disziplinarverfahren“ zuständig. Der Anwaltsgerichtshof ist in den „Disziplinarverfahren“ Berufungsinstanz und erstinstanzlich für alle „öffentlich-rechtlichen“ Angelegenheiten zuständig (Zulassung zur Anwaltschaft, Widerruf, Anfechtung von Anwaltskammerversammlungswahlen etc.).

Aus dem äußerst informativen Buch, welches von Herrn Kilian und Herrn Dreske jährlich herausgegeben wird (Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2015/2016, Deutscher Anwaltverlag 2016, Seite 248 ff.) ergibt sich, dass in Berlin die Anwaltsgerichte z. B. 44 Fälle im Jahre 1991 und 56 Fälle im Jahre 2014 hatten.

Der Anwaltsgerichtshof hatte insgesamt (öffentlich-rechtliche Verfahren und Disziplinarverfahren): 53 Verfahren im Jahre 2001 und 37 Verfahren im Jahre 2014.

Die Anwaltszahlen in den jeweiligen Jahren beliefen sich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin auf folgende:

  • 1991: 3300
  • 2001: 7939
  • 2014: 13672

Für das Kalenderjahr 2015 verhält es sich für die Anwaltsgerichtsbarkeit in Berlin wie folgt (Seite 48 des Jahresberichtes 2015):

für die Anwaltsgerichte 51 Neuzugänge, davon 48 Disziplinarverfahren und 3 Rügeverfahren, für den Anwaltsgerichtshof 34 Neuzugänge, davon 4 Zulassungsverfahren, 11 Widerrufsverfahren, 3 Zwangsgeldverfahren, 5 disziplinarrechtliche Berufungsverfahren, 2 Verfahren gem. §§ 122, 123 BRAO, 7 sonstige Verfahren gem. § 223 gem. BRAO und 2 sonstige Verfahren gem. BRAO. Am 31.12.2015 hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin 14.025 Mitglieder und am 01.01.2015 13.672. Gemäß Seite 8 des Berichtes hatte im Kalenderjahr 2015 die Anwaltskammer 1035 Beschwerden abzuarbeiten und 61 Mitteilungen in Strafsachen bekommen. Sie hatte 32 Widerrufsverfahren und 769 Zulassungsverfahren. (Wird eigentlich die Anzahl derjenigen, die durch das Strafverfahren ein Berufsverbot erteilt bekommen und nicht direkt durch die Anwaltskammer widerrufen werden, gemäß gezählt? Oder wird auch bei Berufsverbot immer durch die Anwaltskammer widerrufen? Wie viel Verzichte? Wie viel Tote? Laut Jahresbericht gab es 37 Kanzleiabwicklungen.)

Vergleicht man diese Zahlen mit berufsrechtlichen Fällen bei anderen Berufsgruppen (z. B. bei den Medizinern in Berlin: knapp 30.000 Mediziner und 3 bis maximal 5 berufsrechtliche Verfahren pro Jahr) so bewegen sich die Zahlen in Bezug auf die Anzahl der Anwälte zwar im unteren Bereich, es sind jedoch wesentlich mehr als z. B. bei den Medizinern.

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