Rechtsanwälte als Täter– Die Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer

Herausgegeben von der Bundesrechtsanwaltskammer. Otto-Schmidt-Verlag 2024
378 S., 119,00 Euro, ISBN 978-3-504-01016-4
Dieses Buch wurde Ende 2024 veröffentlicht, die Bundesrechtsanwaltskammer hatte es in Auftrag gegeben und Professor Dr. Frank L. Schäfer, Professor unter anderem für Rechtsgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg, hat es verfasst. Es geht um die die Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer.
Das Buch ist aufgebaut in einer Einleitung in die private Reichsvereinigung und Weimarer Reformpläne, in die Gründung und ersten Jahre der Reichs-Rechtsanwaltskammer:
- Die Reichs-Rechtsanwaltsordnung (1935 bis 1936)
- Die neue Reichs-Rechtsanwaltskammer vor dem Weltkrieg (1936 bis 1939)
- Die Reichs-Rechtsanwaltskammer während des Weltkrieges (1939 bis 1945)
- Dann das große und interessante Kapitel „Einzelthemen“
- Dann das Kapitel „Unvollständige Unrechtsaufarbeitung“ und das Schlusskapitel „Reichs-Rechtsanwaltskammer als Institution des Unrechts“
- Zum Abschluss gibt es einen Anhang der aus 74 Seiten Kurzbiografien der für die Reichs-Rechtsanwaltskammer gehandelt Habenden, aus Archivalien und der Literatur sowie Gesetzesentwürfen besteht. Ein Personen-, Orts- und Sachregister beschließt das Buch.
Das Buch reiht sich ein in seit Jahren stattfindende Aufarbeitung von Justizinstitutionen. Sei es das Buch über die Geschichte des Bundesjustizministeriums der Justiz in der NS-Zeit: Görtemaker und Safferling: Die Akte Rosenburg, 2016 veröffentlicht und dazu auch eine Dauerausstellung, sei es das Werk von Hinrich Rüping: Rechtsanwälte im Bezirk Celle während des Nationalsozialismus, 2. Auflage 2010, sei es das Werk von Dr. Michael Löffelsender, Kölner Rechtsanwälte im Nationalsozialismus, sei es das Buch von Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich (1933 bis 1940): Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, oder sei es das Buch von Benjamin Lahusen: „Der Dienstbetrieb ist nicht gestört“ – Die Deutschen und ihre Justiz (1943 bis 1948).
Das Buch geht der Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer nach. Diese entstand ob einer Notverordnung des Reichspräsidenten Hindenburg 1933, sie wurde 1945 aufgelöst.
Nun sind die Geschicke einer Reichs-Rechtsanwaltskammer kein wirklich spannender Stoff. Es gelingt dem Autor aber, ihn flüssig lesbar und gut dargestellt zu vermitteln. Dazu führt er sehr konkret in die Aufgabenbereiche der Reichs-Rechtsanwaltskammer und in den ziemlich schnell unter den Nazis bestehenden Konkurrenzkampf mit dem Justizministerium sowie dem NSRB (Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund) und dem BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) ein.
Die Geschicke, Handlungen, Gesetzesvorschläge, Intrigen und so weiter werden entlang der Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer von 1933 bis 1945 erzählt, dann kommt es im Kapitel 7 zu Einzelthemen und im Kapitel 8 zur unvollständigen Unrechtsaufarbeitung. In diesen Kapiteln wird also thematisch geordnet und zusammengefasst. Hervorragend sind auch die Biografien im Anhang, die einem veranschaulichen können, ob und wenn ja, was den höher gestellten Juristen in der Reichs-Rechtsanwaltskammer nach 1945 passierte (nichts, beziehungsweise auf jeden Fall kein Karriereknick).
Diese zusammenfassenden Kapitel 7 und 8 geben einen guten Überblick über die Handlungen der Reichs-Rechtsanwaltskammer, die – das wird nicht verwundern – äußerst gut dem Nationalsozialismus entsprach. Die Rolle des Anwaltes als individueller Interessenvertreter und Rechtedurchsetzer war mit der nationalsozialistischen Rechtsauffassung nicht in Einklang zu bringen und Gegenwehr zur Durchsetzung des individualrechtlichen Bildes gab es nur selten. Die Einzelthemen umfassen die Unter-Institutionen der Reichs-Rechtsanwaltskammer, nämlich den Ehrengerichtshof und das Institut für angewandte Rechtswissenschaft, das Thema Probe- und Anwärterdienst als Steuerinstrument, dann soziale Themen wie die freiwillige Altersversorgung beziehungsweise Zwangspensionierung oder die Förderung kinderreicher Anwälte, dann das problematische Verhältnis zum BNSDJ/NSRB sowie das Verhältnis zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Das größere Unterthema befasst sich mit Kontrolle und Entrechtung, nämlich dem Umgang mit (besser gegen) und die vorgeschlagenen Regularien zu Anwälten jüdischer Herkunft, zu Anwälten mit kommunistischer Betätigung, zu Kolleginnen und Kollegen, zu Polen und anderen Volksgruppen als Mandanten. Es befasst sich weiter mit Syndikusanwälten, dann mit der allgemeinen Kontrolle und Repression sowie zum Schluss mit dem Thema vom freien Advokaten zum Erfüllungsgehilfen des Regimes.
Wer also zur Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer etwas lesen will, ist mit diesem Buch sehr gut bedient.
Fazit: Klare Lektüreempfehlung (wenn man sich für dieses Thema interessiert😉)
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