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Beleidigungen und Bedrohungen durch den Nachbar

 Beleidigungen und Bedrohungen Nachbarn Rechtsanwalt Liebert Roeth Berlin
Wir machen Immobilienrecht in Berlin & bundesweit
 
Beleidigungen und Bedrohungen durch den Nachbarn sind besonders unangenehm; betreffen sie doch den persönlichen Rückzugsort der eigenen Wohnung. Hier sollte man sich sicher und wohl fühlen dürfen. Wenn Deeskalations-Versuche scheitern oder von vornherein aussichtslos sind, kann das zur Verzweiflung führen. Einige Dinge können Sie jedoch unternehmen.

1. Was Sie tun sollten

Rufen Sie die Polizei, wenn Sie akut gefährdet werden! Beleidigung und Bedrohungen können Vorstufen zu Gewalttaten sein. Außerdem kann die Polizei Strafanzeigen- bzw. Strafanträge direkt aufnehmen und Zeugen befragen.
Protokollieren Sie jeden Vorfall genau. Das heißt nach Datum und Uhrzeit und was der Nachbar genau gesagt und getan hat. Damit können Sie die Vorfälle belegen.
Leben Sie zur Miete? Informieren Sie Ihren Vermieter über jeden Vorfall und bitten ihn um Abhilfe. Denn der Vermieter ist vertraglich verpflichtet zur Wahrung des Hausfriedens Sorge zu tragen. Tut er dies nicht, können Sie die Miete mindern, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen. 
Lebt der Nachbar bei Ihrem Vermieter ebenfalls zur Miete? Dann wird der Vermieter den Nachbarn im Regelfall abmahnen. Bei wiederholten Verstößen droht ihm dann die Kündigung.
Sobald der Nachbar Sie beleidigt, macht er sich strafbar. Zeigen Sie Grenzen auf und Stellen Sie bei der Polizei Strafantrag und benennen, wenn möglich, Zeugen. Hierzu haben Sie drei Monate Zeit. 
Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne liegt seltener vor. Das ist der Fall, wenn Ihnen der Nachbar mit der Begehung einer bestimmten zukünftigen Straftat droht, die so schwerwiegend ist, dass sie als Verbrechen gewertet wird. Stellen Sie im Zweifel eine Strafanzeige und benennen Sie Zeugen.
Oftmals sind Sie nicht allein vom Verhalten des Nachbarn betroffen. Tun Sie sich mit anderen Nachbarn zusammen und wehren Sie sich gemeinsam. 

2. Was wir tun können

Sie haben bereits Gewalt erfahren oder der Nachbar ist in Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück eingedrungen? Dann ist es schleunigst Zeit zu handeln, um Sie vor weiteren Übergriffen zu schützen. Hier können wir nach dem Gewaltschutzgesetz eine Eil-Entscheidung gegen Ihren Nachbarn erwirken. Das Gericht wird in vielen Fällen ein Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Nachbarn aussprechen. Verstößt er dagegen, drohen ihm Geld- oder sogar Haftstrafen.
Wir können Ihren Nachbarn dazu auffordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei verpflichtet sich der Nachbar, ein bestimmtes künftiges Verhalten zu unterlassen. Gibt er die Erklärung nicht ab, können wir eine eine Eil-Entscheidung gegen den Nachbarn erwirken. Denn Ihnen steht in vielen Fällen ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn zu. 
Weigert sich Ihr Vermieter zu handeln? Hier können wir Sie bei den weiteren Schritten unterstützen.
 
Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte als Opfer einer Straftat wahrzunehmen.
Einzelne Vorgehensweisen prüfen wir für Sie und besprechen diese mit Ihnen Schritt für Schritt. 

Mehr zum Thema Immobilienrecht finden Sie auf unserer Website unter Rechtsgebiete: Immobilienrecht.
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 RA Philipp Langhaeuser Liebert Roeth Rechtsanwalt Kanzlei Berlin

Autor: RA Philipp Langhaeuser

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