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Neue EU Verbraucherrichtlinie

Am 22. November 2011 wurde die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) verkündet. Anschließend hatten die Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit dem "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung". Dieses Gesetz hat der Bundestag am 14. Juni 2013 verabschiedet, es wurde am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013 Teil I Nr. 58, S. 3642 ff) und trat am 13.06.2014 in Kraft.

Wegweiser zur neuen EU Verbraucherrichtlinie 
Wegweiser durch das Verbraucherschutzrecht gesucht

Synopse

Unsere verehrte Kollegin Frau Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Rechmann, hat die herkuleische Aufgabe übernommen  eine Synopse zu erstellen die die neue und alte Rechtslage vermittelt. Eine Synopse, Synopsis oder weniger gebräuchlich Synoptik (altgr. sýnopsis aus syn- ‚zusammen‘ und opsis ‚das Sehen‘) ist laut Wikipedia eine zusammenfassende und vergleichende Übersicht und Gegenüberstellung gleichartiger Daten und Texte in zwei oder mehr Dokumenten.

Das recht umfangreiche PDF (21 Seiten)  kann hier heruntergeladen werden.

Wesentliche Änderungen im BGB:

Folgende Paragraphen des BGB wurden geändert bzw. teilweise völlig neu gefasst und ergänzt:

§ 13 (Verbraucher), § 126b (Textform), § 241a (unbestellte Leistungen), §§ 312 bis § 312 k (Haustür- und Fernabsatz-verträge), § 314 (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund), § 323 (Rücktritt),
§§ 355 bis 361 (Widerruf), § 443 (Garantie), § 474 (Verbrauchsgüterkaufvertrag), §§ 485 f (Teilzeitwohnrechtsverträ-ge), § 510 (Ratenlieferungsverträge); außerdem wurden Art 246 bis 247 EGBGB geändert. Es herrschen nun zwei unterschiedliche Rechtslagen für Verträge, die vor dem 13.06.2014 und solche, die ab dem Tag geschlossen wurden.

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