Ihre Rechte beim Kauf vom Bauträger
Hier finden Sie einige Ratschläge:
Die folgenden Schadenspositionen kann der Käufer vom Bauträger fordern, sofern sie im Einzelfall angefallen sind:
Tipp: Versuchen Sie auf keinen Fall die Ansprüche vorschnell und ohne vorherige anwaltliche Beratung geltenzumachen. Wir unterstützen Sie gerne!
Die Abnahme einer neu gebauten Immobilie / Wohnung sollte niemals alleine, sondern immer mit einem Sachverständigen erfolgen!
Bei neu gebauten Immobilien hat der Käufer einen fünfjährigen Gewährleistungsanspruch, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Die in diesem Zeitraum neu entdeckten Mängel an der Immobilie müssen vom Bauträger behoben werden. Die Mängel sind dem Bauträger anzuzeigen, verbunden mit der Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung der Mängel. Danach kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte geltend machen. Diese sind:
Tipp: Auch an der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sollten Sie sich nicht ohne fachlichen Rat versuchen. Sollten Sie Ihre Immobilie bereits bezogen und zumindest den wesentlichen Teil des Kaufpreises bezahlt haben, aber immer noch nicht im Grundbuch stehen, empfehlen wir umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Problematisch wird die Situation dann, wenn über das Vermögen des Bauträgers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Häufig firmieren Bauträger als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder gar als Unternehmergesellschaft (UG). Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer oder Gesellschafter kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Wird ein Insolvenzverfahren durchgeführt und ein Insolvenzverwalter bestellt, so hat dieser ein Wahlrecht, ob er Erfüllung des Bauträgervertrages verlangt oder die Erfüllung ablehnt.
Nur ein Fachmann kann tatsächlich feststellen, welche Rechte Ihnen zustehen und was zu tun ist. Darüber hinaus demonstriert das frühzeitige Einschalten eines fachlich qualifizierten Rechtsanwaltes auch Entschlossenheit gegenüber dem Bauträger, was häufig zu schnellen und einvernehmlichen Lösungen führt.
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Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie unter RA Martin Liebert.