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kanzlei@liebert-roeth.de

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Montag bis Freitag
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Corona & notarielle Tätigkeit

Notariat in der Zeit von Corona

Notariat in Berlin Schöneberg, unweit Nollendofplatz

Rechtsanwältin und Notarin Anne Herzog-Hosemann ist auch in der Corona Krise mit Rat und Tat für Sie da!Sie können sebstverstäändlich weiter die Tätigkeiten unserer Notarin in Anspruch nehmen.

Die Berliner Notarkammer hat am 24. März 2020 folgende Hinweise zum Umgang mit der (Coronavirus) SARS-CoV2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung übermittelt:

Bekanntlich hat der Regierende Bürgermeister gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung am vergangenen Sonntag eine Erweiterung der schon am 19.03.2020 beschlossenen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung verordnet (im Folgenden: "Verordnung"), mit der u.a. eine Ausgangssperre verhängt wurde. 

Unsere Bitte, die Ausübung der notariellen Amtstätigkeit aufgrund ihrer systemrelevanten Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens trotz der aktuellen Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren weiterhin aufrecht zu erhalten, ist dabei erfreulicherweise berücksichtigt worden.

Für unseren Berufsstand bedeutet die Verordnung unseres Erachtens Folgendes:

  • § 14 Abs. 3 lit a. und n. der Verordnung erlauben es grundsätzlich bei dringend erforderlichen Terminen, dass Urkundsbeteiligte, Notare und Notariatsmitarbeiter in der Geschäftsstelle zusammentreffen, ohne die Kontaktbeschränkung des § 14 Abs. 1 der Verordnung zu verletzen.
  • Zusammenkünfte bei Notaren, die ihren öffentlich-rechtlichen Aufgaben im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung dienen, sind von dem Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 der Verordnung nicht erfasst. Die Vorgaben des § 1 Abs. 6 der Verordnung sind aber bei jeder Zusammenkunft zu beachten.
  • Schwerstkranke und Bewohner von Pflegeheimen dürfen Besuche durch Notare gemäß § 6 der Verordnung empfangen, wenn dies der einzige Besuch an dem fraglichen Tag ist; Patienten und Bewohner von Einrichtungen der Sterbebegleitung dürfen Notare uneingeschränkt empfangen.

 

Bei allen Kontakten dürfen Sie selbstverständlich davon ausgehen, dass Kontakte auf das dringend erforderliche Maß beschränkt werden und die allgemein empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern) eingehalten werden.

Mehr zum Thema Notariat finden Sie auch auf unserer Website in der Kategorie Notariat.
Mehr zum Rechtsanwältin und Notarin Anne Herzog Hosemann  finden Sie unter Anne Herzog Hosemann.

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