RA Obermaier: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Leipzig & Berlin
Das Sozialrecht dient dem Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Grundgesetz) und der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Grundgesetz). Im Sozialrecht geht es primär darum, den Leistungsberechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Beratung, medizinische Versorgung, Rente, Verletztengeld) zukommen zu lassen.
Typische Fragestellungen sind:
Die Anwaltskanzlei Obermaier befasst sich in Leipzig mit dem gesamten Sozialrecht, die Zweigstelle in Berlin – in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Liebert & Röth – konzentriert sich auf das Sozialversicherungsbeitragsrechts und das Leistungserbringerrecht.
Sehen Sie sich das Portrait von Fachanwalt für Sozialrecht Sebastian E. Obermaier an.
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