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Die Reform des deutschen Strafprozessrechts

Was passiert mit dem Strafprozessrecht?

Rechtsanwalt Thomas Roeth im Aufzug
Rechtsanwalt Thomas Röth, Photo: fotografa
Bundesjustizminister Maas hatte im Jahre 2014 eine Expertenkommission einberufen, die sich mit einer effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens beschäftigen sollte.
 
Mitglieder der Expertenkommission war die „Crème de la Crème“ aus Wissenschaft, juristischer Praxis und den Landesjustizverwaltungen. Unter anderem waren aus Berlin die Kollegen Professor König und Professor Ignor vertreten. Die Kommission hat sich im Zeitraum von Juli 2014 bis September 2015 achtmal im Bundesjustizministerium getroffen.
Justizminister Maas hatte diese Kommission einberufen, weil im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode dies so vorgesehen ist. Der 186-seitige Bericht wurde am 13. Oktober 2015 Heiko Maas übergeben. Er enthält viele Vorschläge zur Änderung des Strafprozessrechts, beginnend mit dem Ermittlungsverfahren bis hin zum Vollstreckungsverfahren.
  • Eine kurze Information gibt die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 13.10.2015. 
  • Abrufbar ist auch der Bericht der Expertenkommission.
  • Ebenso gibt es hierzu zwei Anlagenbände (Gutachten und Protokolle) die online abrufbar sind.
Am 18.11.2015, 18:30 – 20:30 Uhr, findet bei der INHAUS GMBH, Klosterstraße 64, 10179 Berlin, die letzte diesjährige Veranstaltung des AK Strafrecht des BAV statt.
 
Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor wird über die Arbeit der Expertenkommission zur Reform des Strafverfahrens berichten.

Beitrag verfasst von RA Thomas Röth

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin-Schöneberg, Fachanwalt für Strafrecht, Richter am Anwaltsgericht sowie Sprecher des AK Strafrecht beim BAV.

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