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Zum neuen Buch von Burhoff/Kotz

Handbuch fuer die strafrechtliche Nachsorge
Burhoff/Kötz (Hrsg.): Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge

Über das Handbuch

Ende 2015 ist ein 1644 Seiten starkes Buch im ZAP Verlag für 109,00 € zum oben angegebenen Titel erstmalig erschienen. 26 Autoren äußern sich darin zu (fast) allen Themen die eine Rolle spielen, nachdem man rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden ist. Die groben Unterthemen sind:

  • Bewährungsfragen
  • Strafvollstreckung
  • Gnadenrecht
  • Eintragungen in Register
  • Fahrerlaubnisentzug
  • familienrechtliche Probleme
  • berufliche Auswirkungen
  • Opferentschädigung

Dieses Buch ist in Deutschland derzeit einzigartig.
Ein solch großes Kompendium zu dem Thema der strafrechtlichen Nachsorge hat es bisher nicht gegeben (Bisher erschienene Rezensionen über dieses Buch).
Es ist übersichtlich strukturiert aufgebaut und insbesondere für die Praxis geschrieben; man kann also sehr schnell einen Überblick gewinnen.

Das Thema ist auch deswegen wichtig, weil Mandanten nur gut beraten werden, wenn sie wissen, was nach einer Verurteilung (noch) auf sie zukommen kann. Manchmal kann die Nebenfolge auch schlimmer sein als eine strafrechtliche Verurteilung (s. hierzu: Artikel von RA Thomas Röth: Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung).

Beiträge von Rechtsanwalt Thomas Röth

Rechtsanwalt Thomas Röth hat für dieses Buch zum großen Unterkapitel „berufliche Auswirkungen“ Artikel zu Apothekern, Ärzten, Beamten, Gewerbetreibenden, Rechtsanwälten und Zahnärzten verfasst.
Dazu folgende Leseproben:

Veröffentlichung in folgendem Buch: Burhoff/Kötz (Hrsg.): Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl. 2016, Bonn, zu den Themen: Akademische Heilberufe (Seite 969-970, Apotheker (Seite 970-976), Humanmediziner (Seite 977-986), Veterinärmediziner (Seite 1252-1258) und Zahnmediziner (1291-1301), Beamte (Seite 1063-1073), Gewerbetreibende (Seite 1161-1167) und Rechtsanwälte Strafrecht (Seite 1192-1209).

 
Rechtsanwalt Röth ist Richter am Anwaltsgericht zu Berlin und Fachanwalt für Strafrecht. Er interessiert sich seit Jahren insbesondere für berufsrechtliche und strafrechtliche Themen.

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