Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Das ist schon schlimm genug und keineswegs eine Bagatelle.
Der erste Fehler, den ein Geschädigter als Unfallopfer machen kann, ist meist schon seine direkte Kontaktaufnahme mit dem Haftpflicht-Versicherer des Unfallgegners. Der gegnerische Versicherer verfügt über eine immense Erfahrung auf dem Gebiet der Unfall-Schadensabwicklung, kennt die einschlägige Rechtsprechung und ihre Lücken und will zu allem Überfluss noch Geld sparen. Der Laie kann hier natürlich nicht auf Augenhöhe agieren, da er die Gesamtheit seiner Ansprüche meist nicht kennen wird.
Die Beteiligung an einem Unfall ist juristisch keine „Kleinigkeit“, weshalb es umso wichtiger ist, hier von Anfang an richtig vorzugehen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern, sondern behalten Sie Ruhe und Überblick- und nehmen sofort Kontakt mit mir auf. Scheuen Sie sich bitte nicht, mich per Telefon, Fax oder Email in jedem Fall zu fragen – es ist für mich selbstverständlich, mich sofort um Ihre Belange zu kümmern.
Ich bin seit 1983 mit Schwerpunk im Verkehrsrecht als Rechtsanwältin tätig und seit 2005 Fachanwältin für Verkehrsrecht.
Ich kläre zunächst mit Ihnen und dann für Sie, ob und welche Ersatzansprüche Ihnen zustehen und setze Ihre Interessen gegenüber dem gegnerischen Haftpflicht-Versicherer konsequent durch. Selbstverständlich bin ich Ihnen und Ihrem eigenen Versicherer aber auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Ersatzansprüche des Unfallgegners behilflich.
Denn: Sie haben von Anfang an das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen wenn Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden. Hatten Sie keine Schuld am Unfall, so muss der Versicherer des Verursachers nicht nur z.B. ein Schmerzensgeld und/oder die Reparatur Ihres Autos bezahlen, sondern in der Regel auch meine Kosten, wenn ich von Ihnen als Rechtsanwältin beauftragt wurde.
Weiterführende Information finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV-Deutscher Anwaltsverein e.V. unter www.verkehrsanwälte.de.
Wir empfehlen Ihnen für dieses Rechtsgebiet die Fachanwältin für Verkehrsrecht Anne Herzog-Hosemann, die auch diesen Beitrag verfasst hat.
Frau Anne Herzog-Hosemann bietet als Notarin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht professionelle Beratung mit Kompetenz und Empathie seit 1983. Seit 2012 bereichert sie die mit uns bestehende Bürogemeinschaft mit ihrer Expertise im Verkehrsrecht und dem notariellen Bereich. Termine können über das Kontaktformular auf der Webseite, unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der Telefonnummer 030/ 393 80 26 vereinbart werden. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der eigenen Website von Rechtsanwältin und Notarin Anne Herzog-Hosemann.
Vertiefende Artikel in der Kategorie Verkehrsrecht: