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Dienstvertrag vs. Werkvertrag

Die Unterschiede beider Vertragsformen erklärt

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Ist hier ein Dienstvertrag oder Werkvertrag angebracht?

In einem einstündigen Vortrag auf den 19. Potsdamer Tagen zur WEG-Verwaltung am 18.5.2017 erklärte Rechtsanwalt Martin Liebert die zentralen Unterschiede zwischen Dienstvertag und Werkvertrag.

Was ist ein Werkvertrag?

Zunächst werden in dem Vortrag die Charakteristika eines Werkvertrags, die typischen Vertragspflichten und Vertragsrechte herausgearbeitet und übliche Einsatzgebiete im Handwerk, bei Bauvorhaben und bei der Tätigkeit von Architekten beleuchtet. Im Anschluss wird der Werkvertag zur Arbeitnehmerüberlassung abgegrenzt.

Was ist ein Dienstvertrag?

Auch der Dienstvertrag wird erklärt und typische Rechte und Pflichten dargestellt. Im Weiteren werden die üblichen Einsatzbereiche von Dienstverträgen erklärt und die Unterschiede von Dienstvertrag und Arbeitsvertag dargelegt.

Aktuelle Gesetzesänderungen

Anschließend werden wichtige Gesetzesänderungen bei beiden Vertragsformen angesprochen. Beim Dienstvertrag sind dies die Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ausführlicher, weil für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutsamer, werden die zum 1.1.2018 anstehenden Änderungen zum Bauvertragsrecht behandelt und wichtigsten Neuerungen dargelegt.

Schlussfolgerungen

In den Schlussfolgerungen werden nochmals die Besonderheiten von Dienstvertag und Werkvertrag hervorgehoben und herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen welche Vertragsform zur Anwendung kommen sollte.

Hier kann der Vortrag Dienstvertrag vs. Werkvertrag von RA Martin Liebert kostenlos als PDF heruntergeladen werden.

Mehr zum Thema Werkvertrag und Bauvertrag finden Sie auch auf unserer Website in der Kategorie Baurecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert  finden Sie unter RA Martin Liebert.

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