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Rauchwarnmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften

Rauchmelder werden Pflicht

Rauchwarnmelder werden Pflicht auch in Eigentumswohnungen

Einbauverpflichtung für Rauchwarnmelder

Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein hoch aktuelles Thema.
Als letzte Bundesländer haben mittlerweile auch Berlin und Brandenburg eine Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Neubauten in ihre Landebauordnungen aufgenommen. Für Bestandsbauten haben beide Länder eine Nachrüstungsverpflichtung bis Ende 2020 festgelegt.

Verwalter müssen handeln

Dies gilt besoders für Verwalter von Wohnungseigetümergemeinschaften im Bestand bzw. in Altbauten. Spätestens bis 31.12.2020 müssen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder nachgerüstet sein.

Wie Sie sich als WEG-Verwalter in dieser Thematik korrekt verhalten, hat das Seminar:
Bevor es brenzlig wird … – Rauchwarnmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften
am 19. OKTOBER 2018 von Rechtsanwalt Martin Liebert an der BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V.  Berlin versucht zu klären.

Als Verwalter stellen sich zunächst vielfältige Fragen:

  • Wer verantwortet den Einbau?
  • Wer trägt die Kosten?
  • Wer wartet die Geräte?

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars:

  • Aktuelle Rechtslage in Berlin und Brandenburg
  • Wer ist verantwortlich für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften? Verwalter, Eigentümer oder Mieter?
  • Wartung der Rauchmelder – wer macht es?
  • Wer trägt die Kosten? Verwaltung, Eigentümer oder Mieter?
  • Was muss in der Eigentümerversammlung hinsichtlich Rauchwarnmeldern beschlossen werden?
  • Sind Rauchwarnmelder Teil des Sondereigentums?
  • Sonderfall Altbau: Nachrüstungsverpflichtung bis 2020 – was ist zu tun?

 

Donwload Skript des Seminars

Das Skript des Seminars können Sie hier kostenlos herunterladen: 
Rauchwarnmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften

Mehr zum Thema WEG-Recht finden Sie auch auf unserer Website in der Kategorie Wohnungseigentumsrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert  finden Sie unter RA Martin Liebert.

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