Rauchwarnmelder werden Pflicht auch in Eigentumswohnungen
Der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein hoch aktuelles Thema.
Als letzte Bundesländer haben mittlerweile auch Berlin und Brandenburg eine Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Neubauten in ihre Landebauordnungen aufgenommen. Für Bestandsbauten haben beide Länder eine Nachrüstungsverpflichtung bis Ende 2020 festgelegt.
Dies gilt besoders für Verwalter von Wohnungseigetümergemeinschaften im Bestand bzw. in Altbauten. Spätestens bis 31.12.2020 müssen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder nachgerüstet sein.
Wie Sie sich als WEG-Verwalter in dieser Thematik korrekt verhalten, hat das Seminar:
Bevor es brenzlig wird … – Rauchwarnmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften
am 19. OKTOBER 2018 von Rechtsanwalt Martin Liebert an der BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V. Berlin versucht zu klären.
Das Skript des Seminars können Sie hier kostenlos herunterladen:
Rauchwarnmelder in Wohnungseigentümergemeinschaften
Mehr zum Thema WEG-Recht finden Sie auch auf unserer Website in der Kategorie Wohnungseigentumsrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie unter RA Martin Liebert.