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Rechtsanwalt Sebastian Obermaier 

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Sebastian E. Obermaier
Fachanwalt für Sozialrecht Obermaier

Rechtsanwalt Sebastian E. Obermaier ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Leipzig und Berlin tätig.

Lebenslauf

  • In Tripolis (im seinerzeitigen Königreich Libyen) geboren und im Ausland und in Süddeutschland aufgewachsen.
  • Zivildienstleistender am Carl Gustav Carus Institut für goetheanistische Forschung.
  • Verheiratet und Vater eines Sohnes.
  • Studium an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft (mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht).
  • Referendar bei dem Kammergericht. Hierbei u. A. beim Deutschen Institut für Urbanistik und Mitarbeit bei: „Interkommunale Kooperation im Städtebau“, Bunzel / Reitzig / Sander, 2002).    
  • Neben dem Referendariat geschäftsführend für den Verein zur Förderung chronisch kranken Kinder und Jugendliche DIE INSEL tätig.
  • Seit 1999 Rechtsanwalt in Leipzig.
  • Seit 2001 als Anwaltskanzlei Obermaier selbständig tätig.
  • Seit 2003 Fachanwalt für Sozialrecht.
  • Seit vielen Jahren als Dozent tätig (u. A. für den Deutschen Anwaltverein, die Juristenfakultät der Universität Leipzig, die Sächsische Rechtsanwaltskammer). Diverse Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Presse, Rundfunk und Fernsehen.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein und in der Sächsischen Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, im Leipziger Anwaltverein und im Leipziger Netzwerk Sozialrecht.

Sozialrecht

Sozialrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, mit dem das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip ausgestaltet und die verschiedenen Sozialleistungsansprüche begründet werden.

Das Sozialrecht umfasst jedoch auch – da viele Sozialleistungen aus Beiträgen finanziert werden – das Sozialversicherungsbeitragsrecht und – da sich der Staat bei der Erbringung vieler Sozialleistungen privater Dritter bedient – das Leistungserbringerrecht.

Die Anwaltskanzlei Obermaier befasst sich mithin mit der Beratung betreffend sozialrechtliche Fragestellungen und mit der Interessenwahrnehmung in Sozialverwaltungs-, insbesondere Widerspruchsverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.

Die Anwaltskanzlei Obermaier betreut seit 2001 in Leipzig Mandate aus dem gesamten Bereich des Sozialrechts. Die Zweigstelle der Anwaltskanzlei Obermaier in Berlin beschränkt sich auf das Sozialversicherungsbeitragsrecht und das Leistungserbringerrecht.
Im Sozialversicherungsbeitragsrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden müssen und wenn ja, in welcher Höhe.

Ein wesentliches Betätigungsfeld des Fachanwalts für Sozialrecht ist die Vertretung in Statusfeststellungsverfahren, bei denen es darum geht, ob ein/e Geschäftsführer/in oder ein/e freie/r Mitarbeiter/in als selbständig oder beschäftigt anzusehen ist und ob entsprechend Sozialversicherungsbeitragspflichten respektive etwaige Sozialleistungsansprüche bestehen.

Im Leistungserbringerrecht geht es meistens um die Höhe der Vergütung, die der Leistungserbringer dafür erhält, dass er im Auftrag der Behörde die Leistungen erbringt, die erforderlich sind, um die Sozialleistungsansprüche der Bürger zu erfüllen.

Regelmäßig erfolgt hier die Mandatierung des Fachanwalts für Sozialrecht erst wenn es darum geht, Schiedsstellenentscheidungen vor dem Landessozialgericht anzufechten.

Weitere Informationen und Vertiefende Artikel finden Sie in unserer Kategorie Sozialrecht

Weitere Informationen finden Sie auch auf der eigenen Website von RA Sebastian Obermaier