Rechtsanwalt Sebastian E. Obermaier ist als Fachanwalt für Sozialrecht in Leipzig und Berlin tätig.
Sozialrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, mit dem das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip ausgestaltet und die verschiedenen Sozialleistungsansprüche begründet werden.
Das Sozialrecht umfasst jedoch auch – da viele Sozialleistungen aus Beiträgen finanziert werden – das Sozialversicherungsbeitragsrecht und – da sich der Staat bei der Erbringung vieler Sozialleistungen privater Dritter bedient – das Leistungserbringerrecht.
Die Anwaltskanzlei Obermaier befasst sich mithin mit der Beratung betreffend sozialrechtliche Fragestellungen und mit der Interessenwahrnehmung in Sozialverwaltungs-, insbesondere Widerspruchsverfahren und in gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.
Die Anwaltskanzlei Obermaier betreut seit 2001 in Leipzig Mandate aus dem gesamten Bereich des Sozialrechts. Die Zweigstelle der Anwaltskanzlei Obermaier in Berlin beschränkt sich auf das Sozialversicherungsbeitragsrecht und das Leistungserbringerrecht.
Im Sozialversicherungsbeitragsrecht geht es regelmäßig um die Frage, ob Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden müssen und wenn ja, in welcher Höhe.
Ein wesentliches Betätigungsfeld des Fachanwalts für Sozialrecht ist die Vertretung in Statusfeststellungsverfahren, bei denen es darum geht, ob ein/e Geschäftsführer/in oder ein/e freie/r Mitarbeiter/in als selbständig oder beschäftigt anzusehen ist und ob entsprechend Sozialversicherungsbeitragspflichten respektive etwaige Sozialleistungsansprüche bestehen.
Im Leistungserbringerrecht geht es meistens um die Höhe der Vergütung, die der Leistungserbringer dafür erhält, dass er im Auftrag der Behörde die Leistungen erbringt, die erforderlich sind, um die Sozialleistungsansprüche der Bürger zu erfüllen.
Regelmäßig erfolgt hier die Mandatierung des Fachanwalts für Sozialrecht erst wenn es darum geht, Schiedsstellenentscheidungen vor dem Landessozialgericht anzufechten.
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