Das Thema ist auch deswegen wichtig, weil Mandanten nur gut beraten werden, wenn sie wissen, was nach einer Verurteilung (noch) auf sie zukommen kann. Manchmal kann die Nebenfolge auch schlimmer sein als eine strafrechtliche Verurteilung (s. hierzu: Artikel von RA Thomas Röth: Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung).
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