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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - Buchrezension

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Heiko Fuchs/Andreas Berger/Werner Seifert Beck’scher HOAI- und Architektenrechts-Kommentar.
Verlag C. H. Beck, 3. Aufl. 2022, 2370 Seiten, Hardcover, 289,00 Euro, ISBN 978-3-406-74981-0

Das Architektenrecht hat in den letzten drei Jahren einiges an Aufregung erfahren. Bekanntlich hat der EuGH mit dem Vertragsverletzungsurteil vom 4. Juli 2019 zentrale Normen in der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Daraufhin sah sich zum einen der deutsche Gesetzgeber gezwungen, vergleichsweise schnell mit der HOAI 2021 das Preisrecht für Architekten auf neue gesetzliche Grundlagen zu stellen.

Einen Überblick zur HOAI finden Sie in dem Artikel HOAI - Eine Einführung in das Preisrecht der Architekten und Bauingenieure. Die Neuerungen der HOAI 2020 finden Sie in dem Artikel HOAI Reform 2020.

Zugleich waren die Gerichte uneins, wie mit den noch laufenden Aufstockungsklagen zu verfahren sei. Insbesondere die Oberlandesgerichte fanden keine einheitliche Linie, im Kammergericht in Berlin gab es sogar divergierende Meinungen zweier Baukammern. Zunächst erhoffte man sich vom BGH hierzu eine Klärung, der allerdings wiederum die Klärung an den EuGH weiterreichte.

Mit dem Urteil vom 18. Januar 2022 hat nunmehr der EuGH das Schicksal des verbindlichen Preisrechts der HOAI 2013 dahin gehend geklärt, dass das Europarecht jedenfalls der weiteren Anwendung des verbindlichen Preisrahmens der HOAI nicht entgegensteht. Somit besteht die Anwendung des verbindlichen Preisrahmens der HOAI 2019 für die Architekten- und Ingenieurverträge weiter, die bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen worden sind.

Der vorliegende Kommentar aus dem Hause Beck, in 3. Auflage im Mai 2022 erschienen, trägt der Tatsache, dass den Beteiligten die HOAI 2013 noch lange im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten erhalten bleiben wird, dadurch Rechnung, dass die Kommentierung zu § 7 in der Fassung nach der HOAI 2013 aus der letzten Auflage vollumfänglich beibehalten wurde. Des Weiteren findet sich eine sehr umfangreiche Darstellung der Auswirkungen der beiden angesprochenen Urteile des EuGH aus dem Jahr 2019 und 2022.

Daneben umfasst der Kommentar – anders als der Titel vermuten ließe – gerade nicht nur das Preisrecht der HOAI, sondern dankenswerterweise das gesamte Vertragsrecht und die für Planer relevanten typischen Fragestellungen, u. a. nach Kopplungsverboten, Schwarzarbeit, der Frage nach Rahmenverträgen, nach AGB sowie der Vertretungsmacht der Architekten und Ingenieure.

Neben diesen typischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem BGB finden sich auch eine recht ansprechende Kommentierung des Urheberrechts im Zusammenhang mit Architektenwerken sowie Ausflüge ins internationale Baurecht und in die Projektsteuerung.

Auch die Planungsmethode der BIM wurde nicht vergessen, selbst die Insolvenz des Planers und die nicht unwichtige Frage nach dem versicherungsrechtlichen Schutz der Planer wird angesprochen. Die neu eingeführten Normen im Werkvertrags- und Bauvertragsrecht werden umfassend kommentiert, soweit es die Planer betrifft.

Ein Kommentar somit, der das Recht im Zusammenhang mit Planern und Architekten vollumfänglich darstellt. Das gesamte Architektenvertragsrecht wird umfassend auf 2.300 Seiten kommentiert. Unbedingt eine Empfehlung wert.

Mehr zum Thema Architektenrecht finden Sie auf unserer Website unter Rechtsgebiete: Architektenrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert finden Sie unter RA Martin Liebert.

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