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Telefonaktion zum Mietendeckel

Berliner Anwaltsverein und Berliner Morgenpost

Wohl selten sind so viele Berliner*innen von einem Gerichtsurteil unmittelbar betroffen wie vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Berliner „Mietendeckels“. Für ca. 340.000 bis 512.000 Wohnungen sollen aufgrund des Mietendeckels zunächst die Mieten gesunken sein. Mit dem Ende des Mietendeckels ist die entstandene Situation aufzuarbeiten – Grund für rechtlichen Aufklärungsbedarf.

Mit einer gemeinsamen Aktion von Berliner Morgenpost und Berliner Anwaltsverein hatten Mieter*innen und Vermieter*innen Gelegenheit, telefonisch ihre Fragen an drei Expert*innen aus dem Berliner Anwaltsverein zu richten.

Die Kolleginnen Barbara Hoeck-Eisenbach und Sandra Lang-Lajendäcker und der Kollege Thomas Röth – alle drei sind vielen bekannt durch ihre Vorträge im Arbeitskreis Miet- und WEG-Recht des Berliner Anwaltsvereins – beantworteten die Fragen.

„Eine sehr sinnvolle Aktion. Insbesondere mit Kolleginnen an einem Tisch Mandatsgespräche zu führen und Mäuschen zu spielen (hat man sonst ja eher selten),“ so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht Thomas Röth.

Das Verhältnis von Mietendeckel und Mietpreisbremse, Kündigungsmöglichkeiten der Vermieterseite, Wirksamkeit von „Schattenmieten“ und entsprechenden Mieterhöhungen – das waren einige der Schwerpunkte der Gespräche. Die Fragen und Antworten wurden teilweise journalistisch dokumentiert und in der Sonntagsausgabe der Berliner Morgenpost vom 25. April 2021 veröffentlicht.

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