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Die WEG-Reform: Radiosendung Markplatz

Die Wohnungseigentumsgemeinschaft und das Corona-Virus - WEG-Recht Rechtsanwälte & Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht

Liebert & Röth: Rechtsanwälte für WEG-Recht Berlin & Bundesweit

Am 18. Februar 2021 ging es in der Sendung MARKTPLATZ im DEUTSCHLANDFUNK unter dem Titel Neue Mehrheiten in der Eigentümerversammlung: Das neue Wohneigentumsgesetz um aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der WEG-Reform.

Rechtsanwalt Martin Liebert war eingeladen mit der Moderatorin Britta Fecke und weiteren Fachleuten über die neue Rechtslage zu diskutieren. 

Hier können Sie die vollständige Sendung (ca. 70 min.) nachhören: 

 

Aus dem Pressetext zur Sendung:

Welche Baumaßnahmen können Eigentümer jetzt künftig auf eigene Faust veranlassen - vorausgesetzt, sie tragen die Kosten dafür selbst?
Wo reicht neuerdings in der Eigentümerversammlung eine einfache Mehrheit statt Einstimmigkeit für den Beschluss – zum Beispiel über den Einbau einer modernen, klimafreundlicheren Heizung? Und heißt das dann automatisch, dass wirklich alle sich an den Kosten beteiligen müssen?

Was dürfen Verwalter seit der Reform eigenständig entscheiden und beauftragen, wie wird die Rückkoppelung an die Eigentümergemeinschaft gesichert? Und was bedeutet die Reform für Mieter, die eine Eigentumswohnung bewohnen?
Britta Fecke diskutiert mit Fachleuten, die unsere und Ihre Fragen beantworten.

Mit der WEG-Reform zum 01.12.2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformiert und modernisiert. Einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen Änderungen der Reform des WEG-Rechts finden Sie in dem Artikel WEG-Reform 2020

Mehr zum Thema WEG-Recht finden Sie auch auf unserer Website in der Kategorie Wohnungseigentumsrecht.
Mehr zum Autor Rechtsanwalt Martin Liebert  finden Sie unter RA Martin Liebert.

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